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Gebührenordnungen
EBM
Von: Maya Hüss
01.02.2018

Umsätze eines Laborarztes sind steuerfrei

Laborärzte könne ab sofort steuerfrei handeln, wenn sie Gewebeproben anderer Ärzte oder Krankenhäuser untersuchen.


Die Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte oder Krankenhäuser analysiert sind steuerfrei. Dies entschied jetzt das Finanzgericht Hamburg. Das Finanzamt hatte moniert, dass die Steuerbefreiung nur dann in Frage kommen könne, wenn zwischen Arzt und Patient ein persönliches Vertrauensverhältnis vorliege. Die Frage ob ein solches Vertrauensverhältnis ungeschrieben Voraussetzung für eine Befreiung der Umsatzsteuer ist, beschäftigt derzeit den Europäischen Gerichtshof.

Mehr Informationen:

justiz.hamburg.de/contentblob/4288874/f09a1595f47b1d362a3cf63220e1123a/data/2-k-349-12.pdf;jsessionid=8B871687BEA999124F52B35A87D29785.liveWorker2