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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
23.09.2015

EBM: Einigung auf Erhöhung des Orientierungswertes in 2016 auf 10,4361 Cent

Im Erweiterten Bewertungsausschuss wurde eine Erhöhung des Orientierungswertes um 1,6 % beschlossen. Die KBV zeigt sich über das Ergebnis enttäuscht.


Die KBV hatte in den Honorarverhandlungen als Ausgleich für Preissteigerungen ein Plus von 2,57 % für den Orientierungswert gefordert.

Weil sich GKV-Spitzenverband und KBV nicht einigen konnten, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet. Hier wurde die Ärzteseite mit 6 zu 3 Stimmen überstimmt.

Die Vergütung der Ärzte steigt wegen der Erhöhung des Orientierungswertes, der ab 1.1.2016 10,4361 Cent beträgt,  um rund 500 Mio. Euro.

Hinzu kommen Honorarzuwächse aus dem Ausgleich für den Anstieg der Morbidität sowie Vergütungsverbesserungen für die Psychotherapie in Höhe von etwa 850 Mio. Euro, so der GKV-Spitzenverband. Damit steige die Gesamtsumme der Ärzte im kommenden Jahr um 1,35 Mrd. Euro bzw. 3,8 Prozent.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen findet den Schiedsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses insbesondere auch angesichts der rund eine Millionen Flüchtlinge, die der medizinischen Versorgung bedürfen, enttäuschend. Seine Stellungnahme zu den Honorarverhandlungen finden Sie hier:
www.kbv.de/html/17273.php