Von: REI
01.02.2016
Soziotherapie wird extrabudgetär bezahlt
Die Verordnung von Soziotherapie für schwer psychisch kranke Menschen wird ab April 2016 extrabudgetär und zu festen Preisen vergütet, kündigt die KBV an.
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses sehe vor, dass die Nrn. 30800, 30810 und 30811 des EBM-Abschnitts 30.8 ab dem zweiten Quartal außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) finanziert werden, berichtet die KBV. Der Erweiterte Bewertungsausschuss gehe davon aus, dass die Verordnungsmenge nach zwei Jahren nicht weiter wachsen wird und die Leistungen dann wieder in die MGV überführt werden können. Da das Geld, das die Krankenkassen dann für die Verordnung von Soziotherapie ausgeben, komplett der MGV zugeschlagen werde, sei gewährleistet, dass sie dauerhaft mehr Geld bereitstellen müssen, falls die Zahl der Verordnungen in den nächsten beiden Jahren zunimmt. Anlass für die neue Finanzierungsregelung war die 2015 geänderte Richtlinie zur Durchführung von Soziotherapie. Hier: KBV-Informationen zur Verordnung von Soziotherapie.