28.03.2018
Sprechstunde ist ab April pflicht
Wer in die psychotherapeutische Versorgung aufgenommen werden will, muss ab dem 1. April verpflichtend eine Sprechstunde besuchen.
Das neue Erstgespräch in der Psychotherapie wurde mit der Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im vergangenen Jahr eingeführt. Eine einjährige Übergangsfrist endet nun. Konkret heißt das: Erst wenn ein Patient eine 50-minütige psychotherapeutische Sprechstunde besucht hat, kann mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung begonnen werden. Ausnahmen gibt es für Patienten, die sich aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder eine rehabilitativen Behandlung befinden. Diese Patienten können mit der Behandlung sofort beginnen, ohne eine vorherig verpflichtende Sprechstunde. Seit einem Jahr muss bereits jeder Arzt und Psychotherapeut, der eine Richtlinientherapie abrechnen kann, eine Sprechstunde anbieten. Für Patienten bestand diese Verpflichtung nicht bis jetzt. Mehr Informationen: http://www.kbv.de/html/1150_33826.php