Von: IsA
25.04.2022
Erdnussallergie: Neue EBM-Ziffern für Hyposensibilisierung
Die orale Hyposensibilisierung von Kindern und Jugendlichen mit Erdnussallergie kann mit dem Wirkstoff AR101 erfolgen. Für die Abrechnung gibt es ab Juli zwei neue Ziffern im EBM.
Für die orale Hyposensibilisierung von Kindern und Jugendlichen mit Erdnussallergie gibt es ab dem 1. Juli zwei neue Ziffern im EBM. Sie betreffen die Verabreichung eines Medikaments mit dem Wirkstoff AR101 (Palforzia®). Dieses kann bei Patienten angewendet werden, die zwischen vier und 17 Jahre alt sind und bei denen eine bestätigte Erdnussallergie vorliegt.
Der Beginn der Behandlung sowie folgende Dosissteigerungen müssen wegen möglicher allergischer Reaktionen unter ärztlicher Aufsicht stattfinden. Die neue GOP 30133 (6,99 Euro) kann daher bis zu viermal am Behandlungstag abgerechnet werden. Sie umfasst Medikamentengabe und Nachbeobachtung.
Die Gabe der letzten Dosis am Tag der initialen Aufdosierung und der ersten Dosis jeder neuen Dosissteigerungsstufe inklusive Nachbeobachtung wird über die GOP 30134 abgebildet (17,58 Euro). Sie kann einmal am Behandlungstag abgerechnet werden, auch nach Wiederaufnahme der Therapie.
Die beiden Ziffern können von Fachärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, für Kinder- und Jugendmedizin, für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzten sowie von Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie abgerechnet werden. Sie werden extrabudgetär vergütet. Es muss gewährleistet sein, dass im Notfall eine Schockbehandlung und Intubation möglich sind.
Quelle: Praxisnachrichten der KBV