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Gebührenordnungen
EBM
Von: Maya Hüss
14.02.2018

Intravitreale Medikamentengabe: 12 Euro mehr pro Auge


Höher bewertet werden die Leistungen der intravitrealen Medikamentengabe rückwirkend zum 1.Januar 2018. Dementsprechend wird die Beratung und die Betreuung der Patienten besser vergütet. Für den ambulanten Eingriff gibt es anstatt 181 Euro nun gut 193 Euro; also zwölf Euro mehr pro Auge. Wird die intravitrealen Medikamentengabe an beiden Augen vorgenommen, so gibt es künftig für die Leistung 264 Euro anstelle von 245 Euro. Bei mehreren Nachsorgeuntersuchungen nach einem Eingriff erhöht sich die Summe der Vergütung. Auch die Zusatzpauschale (Ziffer 06334 und 06335) für die Betreuung eines Patienten nach einem intraokularen Eingriff steigt um ca. 30 %. Einen Überblick über die alten und neuen Punktwerte finden Sie auf der Homepage der KBV unter: http://www.kbv.de/html/1150_33195.php