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Gebührenordnungen
Von: Maya Hüss
29.03.2018

Hospiz: Pauschale für hessische Ärzte von 125 Euro

Um die ambulante Versorgung von Palliativpatienten in Hessen zu verbessern, können Ärzte jetzt eine Bereitschaftspauschale abrechnen.


Rund um die Uhr soll gewährleistet werden, dass auch außerhalb der Sprechstunden, Patienten in der letzten Phase ihres Lebens von ihrem vertrauten Arzt betreut werden können. Zusammen mit der AOK Hessen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen deshalb nun eine Vertragsergänzung zum 1.April 2018 getroffen. Demnach können sich alle an der Patientenversorgung beteiligten niedergelassenen Haus- und Fachärzte eine Bereitschaftspauschale von 125 Euro pro Woche und pro Patient vergüten lassen. Dabei ist die Pauschale pro Praxis maximal sechs Mal pro Behandlungsfall abrechenbar. Als Voraussetzung gilt aber: Im entsprechenden Behandlungsfall muss zuvor ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben. Mehr Informationen: https://www.kvhessen.de/fuer-die-presse/presseinformationen/pressemeldungen-2018/rufbereitschaftspauschale-fuer-die-betreuung-von-hospizen/