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Gebührenordnungen
EBM
Von: awa
15.04.2017

Neuer EBM kommt

Der Zeitplan zur Weiterentwicklung des EBM wurde angepasst. Der Bewertungsausschuss will die Änderungen bis 30. September 2018 beschließen, sodass das neue Regelwerk ab 1. Januar 2019 gelten kann - statt wie geplant zum 1. Juli 2017.


Die Komplexität der Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie die fristgerechte Umsetzung gesetzlicher Aufträge machten eine Verschiebung des geplanten Termins erforderlich, heißt es in der Begründung des Beschlusses, auf den sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben. Zudem seien Anpassungen des EBM auf einer möglichst aktuellen Datengrundlage vorzunehmen, weshalb die neuesten Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes in Praxen, die für Herbst zu erwarten sind, einbezogen werden sollen. Ein Ziel der Weiterentwicklung des EBM ist es, das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser abzubilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen. Außerdem soll die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiter entwickelt werden. Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend erhöht werden muss. Die Änderungen im Zuge der ersten Stufe der EBM-Weiterentwicklung traten bereits vor vier Jahren in Kraft. So wurden unter anderem Leistungen aus der hausärztlichen Versichertenpauschale herausgenommen, die seitdem separat berechnungsfähig sind. Für Fachärzte und Psychotherapeuten kam die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) neu dazu. Quelle: KBV http://www.kbv.de/html/1150_28037.php