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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: IsA
13.07.2002

Neue Nummern in UV-GOÄ aufgenommen

D-Ärzte können einige neue Gebühren berechnen. Unter anderem wird die Sichtung von Röntgen- und Schnittbildern besser honoriert.


Seit dem 1. Juli können Durchgangsärzte zwei neue Gebühren abrechnen,  durch die die Beurteilung von Röntgen- und Schnittbildern besser  honoriert werden soll. So umfasst Nummer 35 die „Beurteilung und  Bewertung von Schnittbildern und/oder Röntgenbildern durch den D-Arzt  bei einem Durchgangsarztwechsel“. Die ebenfalls neu geschaffene Nummer  36 kann für die Sichtung von Schnittbildern des hinzugezogenen  Radiologen berechnet werden. Beide Leistungen werden mit 12,07 Euro  vergütet.  

Eine Ergänzung gibt es auch bei Nummer 379, der „Testung mit  patienteneigenen Substanzen nach vorheriger Beauftragung durch den  Unfallversicherungsträger“. Bislang enthielt die Leistung auch die  Vorbereitung. Um die Abrechnung zu erleichtern, wird diese nun durch  neue Nummern abgebildet: Nummer 379a umfasst die Vorbereitung der  Testsubstanz ohne spezifische Aufbereitung (5,60 Euro). Nummer 379b kann  für die Vorbereitung der Testsubstanz mit spezifischer Aufbereitung  (11,20 Euro) berechnet werden.

Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_53244.php