Für Gynäkologen gibt es eine Änderung des EBM zu beachten. Sie betrifft die Früherkennung von Zervixkarzinomen.
Seit diesem Jahr existieren bestimmte EBM-Ziffern der Human- und Tumorgenetik nicht mehr. Die Leistungen können aber über andere GOP abgerechnet werden.
Das neue Jahr hat pandemiebedingt Sonderregeln für die Abrechnung der Nr. 3 GOÄ mit sich gebracht. Diese ist je Sitzung dreimal berechnungsfähig.