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Gebührenordnungen
EBM
Von: AT
22.04.2015

KV Nordrhein: HpV-Impfungen per Symbolnummern abrechenbar

Die KV Nordrhein und die nordrheinischen Kassen haben vereinbart, dass die HpV Imfpungen gegenüber der KV mit Symbolnummern abgerechnet werden kann.


Die HPV-Impfung für 9- bis einschließlich 14-jährige kann mit Inkrafttreten der Schutzimpfungs-Richtlinie zum 14. Februar 2015 mit den Symbolnummern 89110 A und 89110 B gegenüber der KV Nordrhein abgerechnet werden. Darauf macht die KV Nordrhein aufmerksam. Die Impfung wird mit 8,25 Euro vergütet.

Bislang war die Abrechnung der HPV-Impfung für 9- bis einschließlich 11-jährige Mädchen nur im Rahmen der Kostenerstattung möglich, erklärt die KV Nordrhein. Zunächst hätte man sich auf die Vergütung aufgrund der geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie einigen müssen.

Wenn der Impfschutz nachgeholt oder vervollständigt werden soll: Auch die HPV-Impfung für 15 bis einschließlich 17 Jahre alte Patientinnen können zu Lasten der GKV mit den Symbolnummern 89110 A und 89110 B abgerechnet werden. Auch hier wird die Impfung mit 8,25 Euro vergütet.

www.kvno.de/60neues/2015/15_05_hpv_impfung_abrechnung/index.html