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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: IsA
09.07.2021

Corona-Bürgerstests: Honorar nur noch bei Anschluss an Warn-App

Ärzte, die die Ergebnisse von Corona-Schnelltests nicht an die Corona-Warn-App übermitteln können, bekommen für die Leistung bald kein Geld mehr. Um das zu verhindern, müssen sie sich zügig bei einem Portal registrieren.


Künftig werden Ärzte und andere Teststellen nur noch dann für  Corona-Bürgertests vergütet, wenn sie Ergebnis und Testzertifikat über  die Corona-Warn-App bereitstellen können. Dies geht aus der  aktualisierten Coronavirus-Testverordnung hervor. Um weiterhin 8 Euro  plus Sachkosten geltend zu machen, empfiehlt die KBV den Praxen daher,  sich schnellstmöglich an das Schnelltestportal der App anzuschließen. Hierfür sind eine Registrierung und der Abschluss eines Nutzungsvertrags erforderlich. Anschließend wird ein Account für die Praxis eingerichtet.

Ursprünglich sollte die Vergütung der Testung bei fehlendem Anschluss an die App zum 31. Juli auslaufen. Inzwischen hat das Bundesgesundheitsministerium jedoch mitgeteilt, dass das das Honorar vorerst weiter gezahlt wird, sofern bis zum 1. August zumindest eine Registrierungsanfrage gestellt wurde.   

Der Anbieter  des Schnelltestportals, T-Systems, erklärt dessen Funktionen in einem Video.  Die KBV weist darauf hin, dass sie nicht für die Corona-Warn-App  verantwortlich ist und bittet darum, bei Fragen T-Systems zu  kontaktieren.

Die Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen nach Paragraf 4a der Testverordnung. Für andere Coronatests ist die Übermittlung der Ergebnisse an die App nicht erforderlich.

Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_53277.php