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Gebührenordnungen
EBM
Von: IsA
15.06.2021

Vergütung für kurative PCR-Tests gesenkt

Zum 1. Juli sinkt die Vergütung für kurative PCR-Tests bei GKV-Versicherten. Die EBM-Ziffer kann weiterhin fünfmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.


Ab Juli bekommen Ärzte für kurative PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 (GOP 32816) nur noch 35 Euro. Dies hat der Erweitere Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV beschlossen.  Bislang lag die Vergütung bei 39,40 Euro.

Der Beschluss gilt nur für kurative Tests bei GKV-Versicherten. Andere PCR-Tests werden nach Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit 43,56 Euro honoriert. Der Test kann weiterhin bis zu fünfmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.  Die Kosten für das Versandmaterial und den Transport werden wie bei anderen Auftragsleistungen des Speziallabors zusätzlich berechnet. Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_52481.php