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Gebührenordnungen
EBM
Von: IsA
24.03.2020

Folgerezepte: Portokosten werden erstattet

Ärzte sind aufgrund der Corona-Pandemie dazu angehalten, Patienten-Kontakte zu vermeiden, die nicht zwingend erforderlich sind. Der Bewertungsausschuss hat daher entschlossen, dass die Portokosten für das Versenden bestimmter Dokumente vorübergehend erstattet werden.


Die neue Regelung betrifft Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen. Auch der Versand von Rezepten für Hilfsmittel, die auf Muster 16 verordnet werden, wird erstattet. Die Abrechnung der Portokosten erfolgt über die GOP 40122 (0,90 Euro). Sie ist möglich, sofern der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist. Da es sich um bekannte Patienten handelt, können die Versichertendaten aus der Patientenkartei entnommen werden. Ein Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020. Grundlage der Regelung ist der Bundesmantelvertrag für Ärzte. Laut ihm ist das Versenden von Folgerezepten, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post in Ausnahmesituationen möglich.
 Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_45037.php