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Gebührenordnungen
EBM
Von: Anke Thomas
01.04.2015

Augenärzte: EBM Nr. 06225 auch neben IVM-Leistungen möglich

Ab sofort können Augenärzte neben den Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) die EBM-Nr. 06225 abrechnen.


Die Strukturpauschale für konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225) kann ab 1. April 2015 auch neben den Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) berechnet werden.

Die Nr. 6 der Präambel 6.1 des EBM wurde angepasst.