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Gebührenordnungen
EBM
Von: AT
13.08.2015

Honorarverhandlungen: 2016 für steigenden Behandlungsbedarf 250 Millionen Euro mehr

Bei den Honorarverhandlungen zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband gibt es ein erstes Ergebnis: Für den steigenden Behandlungsbedarfs zahlen die Kassen 2016 250 Millionen Euro mehr.


Die beschlossene Honorarsteigerung ergibt sich aus den regionalen diagnose- und Demografie bezogenen Veränderungsraten, die der Bewertungsausschuss am Mittwoch (12.8.2015)  festgelegt hat.

Danach müsste die morbiditätsorientierte Leistungsmenge im kommenden Jahr allein infolge einer wachsenden Krankheitslast im Bundesdurchschnitt um etwa 2,1 Prozent steigen. Die immer älter werdende Bevölkerung wirkt sich mit 0,2 Prozent aus, teilt die KBV mit.

Wie hoch der finanzielle Mehrbedarf aufgrund des steigenden Behandlungsbedarfs letztlich in den einzelnen Regionen sein wird, darüber werden die KVen mit den Kassen regional verhandeln. Die vom Bewertungsausschuss festgelegten Veränderungsraten bilden dafür die Basis.

Einen hohen Bedarf weisen die neuen Bundesländer, aber auch Schleswig Holstein und Rheinland Pfalz auf. Die vom Bewertungsausschuss festgelegten Veränderungsraten finden Sie hier: institut-ba.de/ba/babeschluesse/2015-08-12_ba359.pdf

In den weiteren Verhandlungen wird es um die Anhebung des Orientierungswertes gehen. Die KBV fordert, dass die gestiegenen Praxiskosten für z. B. Miete, Personal, Geräte in voller Höhe ausgeglichen werden bzw. der Punktwert in entsprechender Höhe angehoben wird.

Die KBV fürchtet aber, dass sich die Kassen hier sperren werden. Denn die Krankenkassen haben ein Prognos-Gutachten vorgelegt, dass „eine völlige Abkehr von der bisherigen Systematik“ zur Preisermittlung bedeute, so KBV-Vorstand Dipl. Med. Regina Feldmann.