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Gebührenordnungen
EBM
Von: Anke Thomas
17.06.2015

EBM: Abrechnungbeispiele Geriatrie, Palliativmedizin und Chroniker

Geriatrieleistungen, Palliativmedizin und Chronikerpauschalen dürfen im gleichen Quartal, aber nicht beim gleichen Kontakt abgerechnet werden.


Wer die Palliativziffern notiert, jedoch im gleichen Quartal keine Chronikerpauschalen ansetzt, könnte sogar Probleme mit der KV bekommen, warnt Abrechnungsexpertin und MFA Beate Rauch-Windmüller.

Beispielhaft könnte die Abrechnung bei drei Arzt-Patienten-Kontakten (APK) im Quartal folgendermaßen aussehen:

1. APK: Versichertenpauschale plus Palliativmedizin,
2. APK: Geriatrieziffern plus Chronikerpauschale,
3. APK: Palliativmedizin.

Zur Abrechnung des geriatrischen Basisassessments nach Nr. 03360 ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. Spätestens nach vier Quartalen, macht Frau Rauch-Windmüller aufmerksam, muss die Nr. 03360 erbracht worden sein, damit die Nr. 03362 abgerechnet werden darf.

Sollte z.B. ein Fremdbefund aus einer Rehaklinik vorliegen, rät die Expertin dazu, die EBM Nr. 03362 zu markieren. Es kann übrigens durchaus passieren, dass die KV die Fremdbefunde anfordert bzw. deren Vorliegen kontrolliert.
   
Zu den Abrechnungsmöglichkeiten der Ger­iatrie stellt die Expertin drei Varianten vor.

Abrechnungsvariante 1:

  • Quartal 2/2015: 03362
  • Quartal 1/2015: 03360 plus 03362 (gesicherte Diagnose!)
  • Quartal 3/2015: 03360 plus 03362
  • Quartal 4/2015: 03362 usw.

Abrechnungsvariante 2:

  • Quartal 1/2015: 03362 plus 03362 (gesicherte Diagnose!)
  • Quartal 2/2015: 03360 plus 03362
  • Quartal 3/2015: 03362
  • Quartal 4/2015: 03362
  • Quartal 1/2016: 03360 plus 03362 usw.

Die zweite Variante ist die betriebswirtschaftlich interessantere, sagt Rauch-Windmüller, weil es nicht sicher ist, ob ein Patient tatsächlich in allen Quartalen die Praxis aufsucht.

Die Nr. 03242, Testverfahren bei Demenzverdacht (1,95 Euro), darf nicht neben der Nr. 03360 abgerechnet werden, wohl aber neben der Nr. 03362.

Besonderheit bei der Nr. 03242 ist, dass hier keine Einschränkung beim Alter gegeben ist. Deshalb darf z.B. auch bei einem 50-Jährigen die Testung durchgeführt werden.

Abrechnungsvariante 3 zeigt, wie die Geriatrie plus die Testverfahren nach Nr. 03242 abrechenbar sind:

  • Quartal 1/2015: 03362 plus 03362 (gesicherte Diagnose!)
  • Quartal 2/2015: 03360 plus 03362
  • Quartal 3/2015: 03362 plus 03242 (max. dreimal)
  • Quartal 4/2015: 03362 plus 03242 (max. dreimal)
  • Quartal 1/2016: 03360 plus 03362 usw.

Bei o.g. Beispielen zur Abrechnung der Nr. 03360 handelt es sich um die maximale Variante, warnt Dr. Georg Lübben, Arzt und Vorstand der AAC AG. Im EBM heißt es "maximal zweimal im Krankheitsfall“ . Deshalb empfiehlt die AAC AG bei zweimaliger Durchführung unbedingt beim zweiten Mal einen Grund für die Durchführung in der Akte zu dokumentieren. Es fänden bereits erste Prüfungen zu diesem Thema statt, so Dr. Lübben weiter.