Von: AT
21.09.2015
EBM: Vergütung für NäPas und Chroniker-Regelung mit Kassen neu verhandeln
Auf der KBV-VV am 18.9. wurden Anträge zum Hausarzt-EBM angenommen. Es geht um die Vergütung für NäPas sowie die Chronikerpauschalen.
Besonders die Baden-Württemberger ärgern sich über die EBM-Regelungen zur NäPa. Die Fördergelder kämen nicht bei den Ärzten an, argumentierten Vertreter aus dem Ländle auf der KBV-Vertreterversammlung am 18.9. in Berlin.
Die Forderung nach einer Neuregelung des EBM in Bezug auf NäPas begründeten die Antragsteller damit, dass auch ohne Vorliegen eines HzV-Vertrages in Baden –Württemberg die Zielstellung einer zusätzlichen Vergütung von 0,4% der MGV (durch Besuchsleistungen und Strukturpauschale NäPa) niemals erreicht worden sei.
Die nach EBM vorgegebene (negative) Berücksichtigung des Selektivvertrages nach § 73 b SGB V auf die Strukturpauschale reduziere die ohnehin zu geringe Zusatzvergütung auf ein „unerträglich niedriges Maß. Als ersten, kurzfristig realisierbaren Schritt wurde vorgeschlagen, den Höchstwert für den Zuschlag nach EBM Nr. 03060 zu streichen.
Ein weiterer Antrag betraf die komplizierten Regelungen zur Abrechnung der Chronikerpauschalen. Die korrekte Abrechnung der Ziffern bereite den Praxen sehr viele Schwierigkeiten. Die Dokumentation, wann ein Hausarztwechsel stattgefunden habe, sei zum einen ein Bürokratiemonstrum, zum anderen entspreche dem kein Vergütungskorrelat.
Vorbehandlungen bei Hausärzten aus anderen KV-Regionen könne keine Regional-KV allein prüfen. Die Vertreter kritisierten auch, dass die Behandlung in Vorquartalen überhaupt keine entscheidende Größe für die Behandlung eines chronisch Kranken sei.
Entscheidend müsse alleine der aktuelle Behandlungsaufwand für einen chronisch kranken Patienten sein. Die Vertreter forderten den KBV-Vorstand auf, mit dem GKV-Spitzenverband über eine Umgestaltung der Chronikerpauschalen zu verhandeln.